Verwaltung
Nach der Verfassung von 1992 ist Paraguay eine präsidiale Republik, die dem Staatsoberhaupt große Machtbefugnisse einräumt, aber jedem Amtsinhaber nur eine einzige Amtsperiode erlaubt.
Exekutive
Staatsoberhaupt und Regierungschef ist der Präsident. Er wird für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt gewählt; eine Wiederwahl ist nicht möglich. Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Armee und ernennt die Mitglieder des Kabinetts und des Obersten Gerichtshofes.
Legislative
Paraguay hat ein Zweikammerparlament, bestehend aus dem Senat (45 Mitglieder) und dem Abgeordnetenhaus (80 Mitglieder). Die Parlamentarier werden für fünf Jahre gewählt.
Judikative
Das höchste Gericht in Paraguay ist der Oberste Gerichtshof, der sich aus fünf vom Präsidenten ernannten Richtern zusammensetzt. Der obersten juristischen Instanz nachgeordnet sind Appellationshöfe, Gerichte erster Instanz, Amtsgerichte und Friedensgerichte.
Kommunalverwaltung
Paraguay ist in 17 Verwaltungsgebiete (Departamentos) gegliedert, denen jeweils ein vom Präsidenten ernannter Gouverneur vorsteht. Die Departamentos sind in Bezirke und diese wiederum in Stadt- oder Landkreise untergliedert.
