Paraguay

Ehegattennachzug nach Deutschland

Informationen hinsichtlich des Ehegattennachzugs nach Deutschland

Am 28. August 2007 ist das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern unter anderem davon abhängig gemacht, dass der ausländische Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Für Ausländer, die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen.

Quelle: Deutsche Botschaft Asunción am 26.09.2007

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